Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz – AZG und im Arbeitsruhegesetz – ARG durch BGBl I 2007/61 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
Mit dem gleichen Bundesgesetz wurde das Landarbeitsgesetz 1984 – LAG 1984 novelliert; diese Änderungen traten mit 1. August 2007 in Kraft.
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Freitag, 21. September 2007 um 3:10 und eingeordnet unter ANO, SARA online. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen.
Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder trackback von deiner eigenen Seite