Mit BGBl I 2008/101 wurde das GuKG – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dahingehend novelliert, dass eine Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in der Pflegehilfe nun auch im Dienstverhältnis zur Justizbetreuungsagentur, deren Aufgabe als Anstaltöffentlichen Rechts es ist, die Justizanstalten mit Pflegepersonal zu versorgen, erfolgen kann.
Diese Änderungen treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
Durch BGBl I 2008/102 wurde das ZÄG – Zahnärztegesetz geändert.
Die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder werden als Berufungsinstanz für Entscheidungen betreffend die Aufnahme und Beendigung der Ausübung des zahnärztlichen Berufs normiert.
Diese Bestimmungen treten am der Kundmachachung des Bundesgesetzblattes folgenden Tag, das ist der 4. Juli 2008, in Kraft.
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