Das ASVG – Allgemeine Sozialversicherungsgesetz wurde durch BGBl I 2008/120 geändert.
Durch BGBl I 2008/120 wurden Nichtraucherschutzbestimmungen im Tabakgesetz geändert. Zusätzlich dazu wurde durch die Neuregelung des § 162 ASVG (Wochengeld) sichergestellt, dass für den Zeitraum eines Beschäftigungsverbotes für werdende Mütter nach § 13a Abs 5 Tabakgesetz Anspruch auf Wochengeld besteht.
Diese Änderung ist mit dem der Kundmachung des Bundesgesetzblattes folgenden Tag, das ist der 12. August 2008, in Kraft getreten.
Durch die Kundmachung über die Aufwertung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2009 (BGBl II 2008/289) wurden die mit der Aufwertungszahl zu vervielfachenden festen Beträge nach dem ASVG und dem B-KUVG – Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert.
Die neuen Beträge gelten für das Jahr 2009, treten somit am 1. Jänner 2009 in Kraft.
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