Mit BGBl I 2008/124 wurden das AZG – Arbeitszeitgesetz und das ARG – Arbeitsruhegesetz jeweils mit 16. Juli 2008 geändert.
Die Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/47/EG über das grenzüberschreitend tätige Eisenbahnfahrpersonal, der Anpassung von AZG und ARG an den Anhang III der Verordnung (EG) Nr 3922/91 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt sowie der Umsetzung der Bordpersonal-Richtlinie 2000/79/EG.
Das KA-AZG – Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz wurde mit BGBl 2008/125 novelliert.
Das BGBl enthält ua Maßnahmen gegen Verletzungen des Arbeitszeitrechts (zB durch verstärkte Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Aufzeichnungspflichten). Außerdem werden Organisationseinheiten zur stationären Pflege in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen in das KA-AZG mit einbezogen.
Die Änderungen treten mit 1. September 2008 in Kraft.
Durch BGBl I 2008/118 wurde das BRPrG – Berufsreifeprüfungsgesetz mit 1. September 2008 geändert.
Verfasst von Christian Wachter
Alle Kategorien
Nur SARA online
Nur ANO
Nur AMR online