Änderung des GlBG, GBK/GAW-G, B-GlBG und des KJBG

8. Juli 2008

Durch BGBl I 2008/98 wurden das GlBG – Gleichbehandlungsgesetz und das GBK/GAW-G – Gleichbehandlungskommissions- und -anwaltschafts-Gesetz novelliert; es dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

Hauptgesichtspunkte sind unter anderem

  • Anpassung der Definitionen der (sexuellen) Belästigung an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts,
  • die Einführung von Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung inklusive Schadenersatzregelungen,
  • die Schaffung eines Benachteiligungsverbotes auch für Zeugen und
  • über die Umsetzung der Richtlinie hinausgehende Verbesserungen des materiellen Rechts und von Verfahrensvorschriften.

Die Änderungen treten mit durchwegs mit 1. August 2008 in Kraft.

Mit BGBl I 2008/97 wurde das B-GlBG – Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert.

Es dient der vollständigen Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG in nationales Recht, vor allem in Bezug auf die Definition der (sexuellen) Belästigung und die Einräumung von Wahlmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer diskriminierenden Beendigung eines Dienstverhältnisses. Außerdem wird das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz auch bei befristeten Dienstverhältnissen und Probedienstverhältnissen direkt angewendet.

Diese Aktualisierungen treten mit 1. September 2008 in Kraft.

Mit BGBl I 2008/88 wurde das KJBG – Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz novelliert.